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   VG Berlin, 19.12.2022 - 3 L 263.22   

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VG Berlin, 19.12.2022 - 3 L 263.22 (https://dejure.org/2022,39879)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.12.2022 - 3 L 263.22 (https://dejure.org/2022,39879)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - 3 L 263.22 (https://dejure.org/2022,39879)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 17.01.2022 - 3 L 426.21
    Auszug aus VG Berlin, 19.12.2022 - 3 L 263.22
    Gegenüber dem Wintersemester 2021/2022, für das die Kammer wegen der Jahreszulassung die Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin für den vorliegenden Studiengang zuletzt überprüft hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2022 - VG 3 L 426/21 -), hat das Lehrangebot aus Stellen damit einen Rückgang um (306,65 LVS - 305, 97 LVS =) 0,68 LVS erfahren.

    Zum Stichtag (15. Januar 2022) bestanden diese noch, und nach § 5 Abs. 2 KapVO sind nur wesentliche Änderungen zu berücksichtigen (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2022 - VG 3 L 426/21 -, juris Rn. 31),.

  • OVG Hamburg, 24.08.2012 - 3 Nc 163/11

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre außerhalb der

    Auszug aus VG Berlin, 19.12.2022 - 3 L 263.22
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch dann nicht, wenn man der Rechtsprechung des OVG Hamburg (vgl. Beschluss vom 24. August 2012 - 3 NC 163/11 -, juris) folgen würde, wonach frei gebliebene Kapazitäten in einzelnen Studiengängen einer Lehreinheit bei gleichzeitiger Überbeanspruchung eines anderen Studiengangs der Lehreinheit stets dazu zwingen, durch die Berücksichtigung der gerichtlichen Rechtsschutz suchenden Bewerber zu verhindern, dass freigebliebene Studienplätze endgültig ungenutzt bleiben und sich insoweit das Kapazitätserschöpfungsgebot gegenüber der staatlichen Widmungsbefugnis in Gestalt der Anteilquoten durchsetzt.
  • OVG Berlin, 26.07.2001 - 5 NC 13.01
    Auszug aus VG Berlin, 19.12.2022 - 3 L 263.22
    Die Überbuchungen haben kapazitätsdeckende Wirkung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2001 - OVG 5 NC 13.01 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 5 NC 15.15

    Universität Potsdam; Bachelorstudiengang Psychologie; WS 2014/15; 1. FS;

    Auszug aus VG Berlin, 19.12.2022 - 3 L 263.22
    Daraus kann die Antragstellerseite jedoch nichts zu ihren Gunsten herleiten, da ihr grundsätzlich kein subjektives Recht zusteht, zum Zwecke der Ausschöpfung der Kapazität vorgenommene Überbuchungen zu rügen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juli 2015 - OVG 5 NC 15.15 -, juris).
  • VG Berlin, 02.02.2023 - 12 L 206.22

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Stadt- und Regionalplanung

    Die anhand dieses Stichtages von der Antragsgegnerin erstellte Kapazitätsberechnung ist Grundlage für die Überprüfung der Aufnahmekapazität durch das Gericht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2022 - 3 L 263/22 - juris Rn. 20).
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